Die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) sind die wichtigste und relevanteste neue Gruppe an Schadstoffen, für die in der neuen TrinkwV 2023 Grenzwerte eingeführt wurden. Dabei wurde in Deutschland neben der europäischen Regelung der Trinkwasserrichtlinie für die Summe aus 20 definierten Verbindungen (PFAS-20) aus gesundheitlicher Besorgnis ein weiterer nationaler Grenzwert für vier besonders toxische Vertreter aufgenommen (PFAS-4). Für diese vier Stoffe, PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS, schlägt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine weitere und stärkere Begrenzung der Aufnahme der Stoffe über Lebensmittel und Trinkwasser vor.
Um den toxikologischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, wurde in der TrinkwV neben der Übernahme des Wertes für Summe PFAS-20 in Höhe von 0,1 µg/L ein zusätzlicher Grenzwert für die Summe PFAS-4 in Höhe von 0,020 µg/L für Trinkwasser eingeführt. Die Festlegung dieses Grenzwerts berücksichtigt die gesundheitliche Bewertung der Stoffe, technisch-wirtschaftliche Aspekte (u. a. verfügbare Techniken zur Entfernung und deren Kosten, verfügbare Analysenmethoden oder Schutz von technischen Anlagen) und politische Aspekte.
Die Grenzwerte für PFAS gelten nicht unmittelbar mit Inkrafttreten der TrinkwV, sondern werden mit Übergangsfristen eingeführt: Der Grenzwert für Summe PFAS-20 ist ab dem 12. Januar 2026 einzuhalten, der Grenzwert für Summe PFAS-4 ab dem 12. Januar 2028.
Unseren Kunden empfehlen wir Messungen der PFAS bereits jetzt, um handeln zu können, wenn es bisher unbekannte Belastungen gibt. Wenn es Probleme bzw. Belastungen gibt, kann man so rechtzeitig Maßnahmen planen, bevor die Grenzwerte 2026 bzw. 2028 und Kraft treten.
Beim Risikomanagement für PFAS ist zu beachten, dass über die Einzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV) (LINK zur Produktseite Forschung) kürzere Übergangsfristen drohen und dass die Einführung eines Systems einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollte man frühzeitig starten.
Die Informationspflichten der Versorger werden ausgeweitet und es gibt neue Anforderungen zur Veröffentlichung von Analysedaten auf der Webseite des Unternehmens.