Für Werkstoffe und Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, bestehen strenge hygienische und technische Anforderungen. Diese Anforderungen sind u.a. in der Trinkwasserverordnung, in technischen Regelwerken (z.B. DVGW, DIN, VDI) sowie in Empfehlungen des Umweltbundesamtes geregelt.
In der „Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung“ sind die relevanten Anforderungen an die Aufbereitungsstoffe definiert.
Werden von Herstellern und Vertreibern Leistungsmerkmale oder Eigenschaften von Geräten und Produkten ausgelobt, sind dazu entsprechende Nachweise erforderlich. Mitunter kann es sinnvoll sein, die Konformität von Produkten oder Geräten im Zusammenhang mit Trinkwasser mit Normen nachweisen zu können.