Schön, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten!

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    IWW Analytik & Service
    Moritzstr. 26, 45476 Mülheim an der Ruhr

    Unsere Zentrale steht Ihnen montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr zur Verfügung.

    Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gehören zu den synthetisch hergestellten Industriechemikalien und sind mit ca. 10000 unterschiedlichen Verbindungen in vielen Produkten und Anwendungen verbreitet.

    Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend, sowie chemisch und thermisch stabil. Deshalb werden PFAS und perfluorierte Polymere in vielen Produkten und Anwendungen eingesetzt, z.B. in Feuerlöschschäumen, beschichteten Pfannen, Outdoorkleidung, Herzschrittmachern, Papierbeschichtungen, Farben, Brennstoffzellen usw.

    PFAS werden oft als „Ewigkeitschemikalie“ bezeichnet, weil sie chemisch und thermisch stabil und schwer abbaubar sind. Einige Ihrer Verbindungen wie PFOS und PFOA sind toxikologisch bedenklich. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen müssen zur Entfernung von PFAS aus Grund- und Oberflächenwasser unterschiedliche Verfahren herangezogen werden.

    Eintragsquellen für PFAS können sein:

    • Feuerlöschschäume (insbesondere bei Flughäfen)
    • Farben und Lacke
    • Konsumgüter
    • Industrieabwasser (Papierfabriken, Polymerhersteller usw.)
    Wichtig für unsere Kunden

    Die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) sind die wichtigste und relevanteste neue Gruppe an Schadstoffen, für die in der neuen TrinkwV 2023 Grenzwerte eingeführt wurden. Dabei wurde in Deutschland neben der europäischen Regelung der Trinkwasserrichtlinie für die Summe aus 20 definierten Verbindungen (PFAS-20) aus gesundheitlicher Besorgnis ein weiterer nationaler Grenzwert für vier besonders toxische Vertreter aufgenommen (PFAS-4). Für diese vier Stoffe, PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS, schlägt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine weitere und stärkere Begrenzung der Aufnahme der Stoffe über Lebensmittel und Trinkwasser vor.

    Um den toxikologischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, wurde in der TrinkwV neben der Übernahme des Wertes für Summe PFAS-20 in Höhe von 0,1 µg/L ein zusätzlicher Grenzwert für die Summe PFAS-4 in Höhe von 0,020 µg/L für Trinkwasser eingeführt. Die Festlegung dieses Grenzwerts berücksichtigt die gesundheitliche Bewertung der Stoffe, technisch-wirtschaftliche Aspekte (u. a. verfügbare Techniken zur Entfernung und deren Kosten, verfügbare Analysenmethoden oder Schutz von technischen Anlagen) und politische Aspekte.

    Die Grenzwerte für PFAS gelten nicht unmittelbar mit Inkrafttreten der TrinkwV, sondern werden mit Übergangsfristen eingeführt: Der Grenzwert für Summe PFAS-20 ist ab dem 12. Januar 2026 einzuhalten, der Grenzwert für Summe PFAS-4 ab dem 12. Januar 2028.

    Unseren Kunden empfehlen wir Messungen der PFAS bereits jetzt, um handeln zu können, wenn es bisher unbekannte Belastungen gibt.  Wenn es Probleme bzw. Belastungen gibt, kann man so rechtzeitig Maßnahmen planen, bevor die Grenzwerte 2026 bzw. 2028 und Kraft treten.

    Beim Risikomanagement für PFAS ist zu beachten, dass über die Einzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV) kürzere Übergangsfristen drohen und dass die Einführung eines Systems einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollte man frühzeitig starten.

    Die Informationspflichten der Versorger werden ausgeweitet und es gibt neue Anforderungen zur Veröffentlichung von Analysedaten auf der Webseite des Unternehmens.

    Unser Leistungsspektrum:
    • Hochempfindliche PFAS-Untersuchungen nach TrinkwV und weiterer PFAS-Parameter nach der neuen Methode DIN EN 17892:2024-08
    • Beratung bei Rohwassermanagement
    • Unterstützung bei Behördenterminen
    • Technologische Lösungen zur Entfernung von PFAS

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      Ihr Ansprechpartner:

      Dr. Ulrich Borchers

      Dr. Vassil Valkov

      Weitere Leistungen Wasseranalytik

      Risikoabschätzung in Trinkwasser-Installationen nach TrinkwV

      Die Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Sobald der technische Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung für den Parameter Legionella spec. (100 KBE/100 ml) erreicht wird, ist der Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung verpflichtet.

      Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV

      Verdunstungskühlanlagen bieten effiziente und hohe Kühlleistung, stellen jedoch eine potenzielle Quelle für die Vermehrung und Verbreitung von Legionellen dar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) klare Vorschriften zur Kontrolle und Prävention solcher Risiken eingeführt.

      Legionellen

      Legionellen sind Bakterien, die in natürlichen Wasserressourcen vorkommen, jedoch unter anderem in technischen Wassersystemen, wie Kühltürmen, Warmwassersystemen und Verdunstungskühlanlagen, ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Diese Bakterien können sich bei bestimmten Temperaturen, insbesondere zwischen 25 °C und 45 °C, stark vermehren und über Aerosole verbreiten. Eine Infektion mit Legionellen kann beim Menschen zur Legionärskrankheit (Legionellose) führen, einer schweren Form der Lungenentzündung, die in einigen Fällen tödlich enden kann.

      Pseudomonas aeruginosa

      Pseudomonas aeruginosa ist ein gammanegatives Stäbchenbakterium. Das Bakterium ist eines der bekanntesten Krankenhauskeime, der gegenüber Antibiotika Resistenzen aufweist und insbesondere bei immungeschwächten Menschen schwere Infektionen verursachen kann. Pseudomonas aeruginosa ist weit verbreitet und kann in feuchten Umgebungen wie Schwimmbädern, Whirlpools und Installationen gefunden werden.

      VDI-Schulungen

      Die Kühlturm-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 legt klare Anforderungen an den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen fest, um die Vermehrung von Legionellen und die Verbreitung von Legionellen-haltigen Aerosolen zu verhindern. Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, adiabatischen Hybridkühlern und sonstigen offenen Kühlsystemen sind zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtet.

      Probennahmeschulung Trinkwasser

      Die Trinkwasserverordnung fordert für die Analytik und Probenahme eine Zulassung der Laboratorien. In diesem Zusammenhang ist über die Akkreditierungspflicht vorgeschrieben, dass das Personal regelmäßig geschult werden muss und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten ist. Die DAkkS überprüft im Rahmen der Begutachtungen der Labore auch die erfolgreiche Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen durch eine Zertifikatsprüfung.

      Medikamentenrückstände und Diagnostika

      In Deutschland werden ca. 2300 Arzneiwirkstoffe in der Humanmedizin und über 400 Wirkstoffe in der Tiermedizin eingesetzt. Viele dieser Substanzen sind umweltrelevant und potenziell gesundheitsschädlich. Zu den am häufigsten eingesetzten Wirkstoffen gehören das nichtsteroidale Antirheumatikum Diclofenac, das Antiepileptikum Carbamazepin, das Schmerzmittel Ibuprofen, das Pillenhormon Ethinylestradiol sowie das Antibiotikum Sulfamethoxazol.

      Industriechemikalien

      Industriechemikalien werden in der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 geregelt. Diese Chemikalien werden in Gegenständen des täglichen Gebrauchs eingesetzt, die für unser Leben nicht wegzudenken sind. Die meisten Chemikalien stellen bei sachgemäßer Verwendung kein Risiko für Umwelt und Mensch dar, allerdings gibt es auch einige Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft werden.

      Pflanzenschutzmittel

      Pflanzenschutzmittel sind eine vielseitige und oft kontrovers diskutierte Gruppe von Chemikalien, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um Pflanzen vor Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern zu schützen. Diese Chemikalien können in Form von Sprays, Pulvern, Granulaten oder Flüssigkeiten angewendet werden und spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer erfolgreichen Ernte und der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.

      Schwermetalle

      Nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen chemische Stoffe in Trinkwasser nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit vermuten lassen. Schwermetalle sind gesundheitsschädlich und können Allergien auslösen. Schwermetalle sind in der Trinkwasserverordnung mit Grenzwerten reguliert.

      Trinkwasserverordnung und gesetzliche Grundlagen

      Der Gesetzgeber hat am 23. Juni 2023 die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) veröffentlicht. Der wesentliche Anlass für die neue TrinkwV war die Europäische Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 aus dem Jahr 2020. Mit Ihren 72 Paragrafen und 7 Anlagen ist sie formal fast 3mal so umfangreich wie ihre Vorgängerin. Dadurch ergibt sich ein nennenswerter Änderungsbedarf in der Praxis sowie zunächst ein großer Informationsbedarf über die Neuerungen und Änderungen.

      Radioaktivitätsmessungen in TW und Räumen

      Die Neuregelung des Strahlenschutzrechts (Strahlenschutzgesetz / –verordnung) ist seit dem 2019 in Kraft. Daraus ergeben sich weitergehende und neue Anforderungen für Unternehmen der Wasserversorgung.