Pseudomonas aeruginosa

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    IWW Analytik & Service
    Moritzstr. 26, 45476 Mülheim an der Ruhr

    Unsere Zentrale steht Ihnen montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr zur Verfügung.

    Pseudomonas aeruginosa ist ein gammanegatives Stäbchenbakterium. Das Bakterium ist eines der bekanntesten Krankenhauskeime, der gegenüber Antibiotika Resistenzen aufweist und insbesondere bei immungeschwächten Menschen schwere Infektionen verursachen kann. Pseudomonas aeruginosa ist weit verbreitet und kann in feuchten Umgebungen wie Schwimmbädern, Whirlpools und Installationen gefunden werden. Pseudomonaden gehören zu den Besiedlern von Biofilmen. Für Ihr Wachstum ist lediglich Feuchtigkeit notwendig und sie benötigen nur ein geringes Nährstoffangebot. In Biofilmen können sich Mischpopulationen aus Mikroorganismen (Bakterien, Viren, etc.) und mehrzelligen Organismen (Amöben, Fadenwürmer etc.) bilden. Durch Wasserstagnation, Nährstoffangebot und Materialien wie Kunststoffen kann die Bildung von Biofilmen begünstigt werden.

    Wichtig für unsere Kunden

    Pseudomonas aeruginosa kann in allen technischen Installationen vorkommen.  Durch Biofilm- und Schleimbildung kann es kann zum Verstopfen von Rohrleitungen und technischen Equipment kommen. Durch Ablagerung von Biofilmen auf metallischen Werkstoffen kann eine biogen verursachte Korrosion stattfinden.

    Wasserzähler
    Wasserzähler müssen vor dem Einbau geeicht und auf ihre Genauigkeit geprüft werden. In der Vergangenheit sind wiederholt Kontaminationen von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa aufgetreten, die Ihre Ursache in kontaminierten Prüfwässern dieser Prüfstände hatten. Da über diesen Weg auch die Hausinstallationen, in die diese Wasserzähler eingebaut werden, mit P. aeruginosa kontaminiert werden können, besteht die Anforderung, dass stichprobenartig mindestens 1 % der Wasserzähler, mindestens jedoch 10 Wasserzähler einer Lieferung überprüft werden. Die Anforderung für Pseudomonas aeruginosa von 0 KBE pro Wasserzähler ist zu erfüllen.
    Rückkühlwerke und Kühltürme
    Auch in Rückkühlwerken und Kühltürmen ist die Anwesenheit von Pseudomonas aeruginosa unerwünscht. In Biofilmen können sich eine größere Anzahl an Legionellen bilden. Eine spontane Freisetzung kann zu einer Belastung des Kühlwassers führen. Biodispergatoren können die Bildung von Biofilmen erheblich reduzieren.
    Schwimmbäder
    In Installationen von Schwimmbädern beobachten wir häufiger Pseudomonas aeruginosa. Das Bakterium besitzt ebenfalls eine Resistenz gegenüber Desinfektionsmitteln. Ist die Installation mit Pseudomonas aeruginosa belastet, so die Entfernung mit erheblichem Aufwand verbunden.
    Unser Leistungsspektrum:
    • Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa gemäß DIN EN ISO 16266
      • Trinkwasser
      • Kühlwasser
      • Schwimm und Badegewässer
      • Wasserzähler
    • Optimierung der Qualitätskontrolle beim Wasserversorger
    • Prozessoptimierung beim Hersteller von Wasserzählern
    • Gefährdungsabschätzung von technischen Systemen

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      Ihr Ansprechpartner*innen:

      Bernd Lange

      Weitere Leistungen Wasseranalytik

      Risikoabschätzung in Trinkwasser-Installationen nach TrinkwV

      Die Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Sobald der technische Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung für den Parameter Legionella spec. (100 KBE/100 ml) erreicht wird, ist der Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung verpflichtet.

      Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV

      Verdunstungskühlanlagen bieten effiziente und hohe Kühlleistung, stellen jedoch eine potenzielle Quelle für die Vermehrung und Verbreitung von Legionellen dar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) klare Vorschriften zur Kontrolle und Prävention solcher Risiken eingeführt.

      Legionellen

      Legionellen sind Bakterien, die in natürlichen Wasserressourcen vorkommen, jedoch unter anderem in technischen Wassersystemen, wie Kühltürmen, Warmwassersystemen und Verdunstungskühlanlagen, ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Diese Bakterien können sich bei bestimmten Temperaturen, insbesondere zwischen 25 °C und 45 °C, stark vermehren und über Aerosole verbreiten. Eine Infektion mit Legionellen kann beim Menschen zur Legionärskrankheit (Legionellose) führen, einer schweren Form der Lungenentzündung, die in einigen Fällen tödlich enden kann.

      VDI-Schulungen

      Die Kühlturm-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 legt klare Anforderungen an den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen fest, um die Vermehrung von Legionellen und die Verbreitung von Legionellen-haltigen Aerosolen zu verhindern. Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, adiabatischen Hybridkühlern und sonstigen offenen Kühlsystemen sind zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtet.

      Probennahmeschulung Trinkwasser

      Die Trinkwasserverordnung fordert für die Analytik und Probenahme eine Zulassung der Laboratorien. In diesem Zusammenhang ist über die Akkreditierungspflicht vorgeschrieben, dass das Personal regelmäßig geschult werden muss und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten ist. Die DAkkS überprüft im Rahmen der Begutachtungen der Labore auch die erfolgreiche Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen durch eine Zertifikatsprüfung.

      PFAS

      Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gehören zu den synthetisch hergestellten Industriechemikalien und sind mit ca. 10000 unterschiedlichen Verbindungen in vielen Produkten und Anwendungen verbreitet.

      Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend, sowie chemisch und thermisch stabil.

      Medikamentenrückstände und Diagnostika

      In Deutschland werden ca. 2300 Arzneiwirkstoffe in der Humanmedizin und über 400 Wirkstoffe in der Tiermedizin eingesetzt. Viele dieser Substanzen sind umweltrelevant und potenziell gesundheitsschädlich. Zu den am häufigsten eingesetzten Wirkstoffen gehören das nichtsteroidale Antirheumatikum Diclofenac, das Antiepileptikum Carbamazepin, das Schmerzmittel Ibuprofen, das Pillenhormon Ethinylestradiol sowie das Antibiotikum Sulfamethoxazol.

      Industriechemikalien

      Industriechemikalien werden in der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 geregelt. Diese Chemikalien werden in Gegenständen des täglichen Gebrauchs eingesetzt, die für unser Leben nicht wegzudenken sind. Die meisten Chemikalien stellen bei sachgemäßer Verwendung kein Risiko für Umwelt und Mensch dar, allerdings gibt es auch einige Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft werden.

      Pflanzenschutzmittel

      Pflanzenschutzmittel sind eine vielseitige und oft kontrovers diskutierte Gruppe von Chemikalien, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um Pflanzen vor Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern zu schützen. Diese Chemikalien können in Form von Sprays, Pulvern, Granulaten oder Flüssigkeiten angewendet werden und spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer erfolgreichen Ernte und der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.

      Schwermetalle

      Nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen chemische Stoffe in Trinkwasser nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit vermuten lassen. Schwermetalle sind gesundheitsschädlich und können Allergien auslösen. Schwermetalle sind in der Trinkwasserverordnung mit Grenzwerten reguliert.

      Trinkwasserverordnung und gesetzliche Grundlagen

      Der Gesetzgeber hat am 23. Juni 2023 die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) veröffentlicht. Der wesentliche Anlass für die neue TrinkwV war die Europäische Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 aus dem Jahr 2020. Mit Ihren 72 Paragrafen und 7 Anlagen ist sie formal fast 3mal so umfangreich wie ihre Vorgängerin. Dadurch ergibt sich ein nennenswerter Änderungsbedarf in der Praxis sowie zunächst ein großer Informationsbedarf über die Neuerungen und Änderungen.

      Radioaktivitätsmessungen in TW und Räumen

      Die Neuregelung des Strahlenschutzrechts (Strahlenschutzgesetz / –verordnung) ist seit dem 2019 in Kraft. Daraus ergeben sich weitergehende und neue Anforderungen für Unternehmen der Wasserversorgung.