Foto: Sabine Wächter DVGW
Seit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im Jahr 2023 und deren weitgehender Umsetzung gilt ab dem 12. Januar der erste von zwei PFAS-Grenzwerten. Für die Summe von 20 definierten Einzelstoffen (PFAS-20) beträgt der Grenzwert 100 Nanogramm pro Liter (ng/l). Zusätzlich wird Deutschland in zwei Jahren, im Januar 2028, einen weiteren Grenzwert für vier besonders kritische PFAS (PFAS-4) einführen. Dieser liegt bei 20 Nanogramm pro Liter (ng/l).
Das IWW Zentrum Wasser unterstützt seit zwei Jahren zahlreiche Kunden und Interessenten mit seiner spezialisierten und empfindlichen Analytik bei der Bewältigung von PFAS-Problemen. Darüber hinaus begleiten wir mit technischem Support und individueller Aufbereitungsplanung. Details zu unseren PFAS-relevanten Leistungen finden Sie hier (Analytik) und hier (Verfahrenstechnik).
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