Mülheimer Tagung – Wasserökonomische Konferenz

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Mülheimer Tagung – Wasserökonomische Konferenz

„Nachhaltigkeit – Transformator in eine zukunftsfähigere Wasserwirtschaft“

Was muss die Wasserwirtschaft tun, um nachhaltig zu sein? Wie muss sich die Branche auf die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit ab 2025 vorbereiten? Fragen, die im Mittelpunkt der 4. Mülheimer Tagung stehen werden.

„Nachhaltigkeit“ könnte zum Transformator in eine zukunftsfähigere Wasserwirtschaft werden. Viele Unternehmen verstehen sich als per se nachhaltig, aber ist das auch so? In den Bereichen „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“ (ESG) sind die Anforderungen an die Nachhaltigkeit verankert. Wie kann die Branche diesen gerecht werden? Ab 2025 werden viele Unternehmen aus der Wasserwirtschaft über ihre Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen. Worum geht es? Welche Standards werden maßgeblich sein? Gibt es zentrale Spezifika für unsere Branche? Und welche Chancen und welchen Nutzen lässt die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in die Unternehmensstrategie erwarten?

Auf diese Fragen wird die 4. Mülheimer Tagung Antworten liefern. Sie wird in bewährter Weise mit dem Expertenwissen der ReferentInnen praxisnahe Orientierung und Impulse bieten. Die TeilnehmerInnen aus der Wasserwirtschaft werden erfahren, wie sie ihre Unternehmen und Betriebe nachhaltiger gestalten und rechtskonform darüber berichten können.

Abschließend wird der durch BDEW, DWA, DVGW und VKU erarbeitete Branchenleitfaden der deutschen Trink- und Abwasserwirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) vorgestellt, der den Einstieg in die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung und -steuerung inhaltlich und zeitsparend unterstützen wird.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker in der Trink- und Abwasserwirtschaft. Im Rahmen von Fachvorträgen werden Fragestellungen aus der Wasserökonomie und angrenzenden Bereichen wissenschaftlich und praxisrelevant thematisiert.

Die MÜLHEIMER TAGUNG wird veranstaltet von HRW Hochschule Ruhr-West, IWW Zentrum Wasser und RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH.

Programm

Unseren Programmflyer können Sie hier downloaden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie ebenfalls auf: muelheimer-tagung.de

Unterkunft

Hotelzimmer:
Bitte buchen Sie rechtzeitig, aufgrund von Messezeiten sind Zimmer in Mülheim schnell vergeben.

Holiday Inn Express
reservation@express-muelheim.de
+49 (0) 208 305529 0

Best Western Hotel
info@forum.bestwestern.de
Tel: +49 (0) 208 30 863 0

Darüber hinaus gibt es noch kleinere Hotels. Eine Übersicht finden Sie hier https://geo.muelheim-ruhr.de/branchen/hotels

 

Anfahrt

Aquatorium | Moritzstraße 16–22,
45476 Mülheim an der Ruhr

… mit dem Auto aus Richtung Duisburg:
Autobahn A40 bis Ausfahrt 15 Mülheim/Oberhausen Alstaden. Rechts abbiegen in die Friesenstraße.

… mit dem Auto aus Richtung Essen:
Autobahn A40 bis Ausfahrt 16 Mülheim-Styrum/B223. Links abbiegen in die Bundesstraße B223 (Oberhausener Straße). Dem Straßenverlauf bis zur Eisenbahnüberquerung folgen und dann rechts in die Hauskamp­straße abbiegen. Der abknickenden Vorfahrt in die Moritzstraße folgen.

… mit der Bahn:
S-Bahn Linie S1 oder S3 bis Mülheim-Styrum. Bahnhof über den Vorplatz verlassen und rechts der Hauskampstraße folgen. Links abbiegen in die Steinkampstraße. Links der Eberhardstraße folgen. Links abbiegen in die Friesenstraße. Das Aquatorium befindet sich auf dem Gelände des RWW-Ruhrwasserwerks Mülheim-Styrum. Der gesamte Fußweg dauert circa 10 Minuten.

Presse

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Tickets

Datenschutz

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Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet das IWW den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Bei einer Stornierung der Teilnahme zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem Beginn werden 25% der Tagungsgebühr fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme später als 14 Tage vor dem Tagungsbeginn werden 50 % der Tagungsgebühr fällig. Bei Stornierung später als 7 Tage vor dem Tagungsbeginn ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und muss schriftlich spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter eingehen. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a Satz 3 UStG berechnen wir die Seminarteilnahme mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

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