IWW Zentrum Wasser bietet in Kooperation mit INWATEC als offizielle VDI-Schulungspartner eine Schulung gemäß VDI-MT 2047 Blatt 4 an, welche für Sie als Qualifikationsnachweis dient und Ihnen alle Neuerungen und Pflichten der VDI-Kühlturmregeln nach VDI 2047-2 vermittelt.
Mit der erfolgreichen Teilnahme an einer Schulung nach VDI-MT 2047 Blatt 4 erreichen Sie die Qualifikation “hygienisch fachkundige Person” im Sinne der 42. BImSchV und haben damit eine der Grundvoraussetzungen erfüllt, die Betreiberpflichten der 42. BImSchV für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern wahrnehmen und erfüllen zu können.
Programm
Unseren Programmflyer können Sie hier downloaden.
Kontakt und Auskünfte
Fachliche Auskunft zu Schulung erhalten Sie bei:
Dr. Jan Frösler
Telefon: +49 208 40303 361
E-Mail: j.froesler@iww-online.de
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
Nicole Schwarz
Telefon: +49 208 40303 102
E-Mail: n.schwarz@iww-online.de
Anmeldungen
Anmeldungen für die jeweiligen Termine werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Im Falle der Überbelegung eines Kurses behält sich IWW die Verteilung der Teilnehmer auf andere Kurse vor. Mit einer Anmeldebestätigung wird der zugeteilte Schulungstermin ca. 4 Wochen vor dem Termin verbindlich bestätigt. Eine kostenlose Stornierung ist danach nicht mehr möglich. Ggf. können jedoch Ersatzteilnehmer benannt werden. Die Zertifikate werden nur ausgehändigt, wenn die Seminargebühren beglichen sind.
Anmeldungen nehmen wir nur in Schriftform (E-Mail an n.schwarz@iww-online.de) oder online (s. u.) entgegen.
Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung und zum Erstellen eines Teilnehmerverzeichnisses verwendet. Zudem werden Ihre Daten in unsere Adressdatenbank übernommen, um Sie über weitere Veranstaltungen und Neuigkeiten aus dem IWW auf dem Laufenden zu halten. Vor und während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können durch IWW zu Werbe- und Marketingzwecken und im Zusammenhang mit Veröffentlichungen z. B. von Vorträgen, wissenschaftlichen Beiträgen und Ähnlichem verwendet werden. Sollten Sie mit der o.g. Verwendung Ihrer Daten vollständig oder teilweise nicht einverstanden sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Stornierung
Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet das IWW den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Bei einer Stornierung der Teilnahme zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem Beginn werden 25% der Tagungsgebühr fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme später als 14 Tage vor dem Tagungsbeginn werden 50 % der Tagungsgebühr fällig. Bei Stornierung später als 7 Tage vor dem Tagungsbeginn ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und muss schriftlich spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter eingehen. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a Satz 3 UStG berechnen wir die Seminarteilnahme mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.